Schweiz · Ausfüllhilfe
Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen: Anleitung
Die Anleitung zeigt, wie Sie Fahrzeuge, Personen, Versicherung und Hergang nachvollziehbar festhalten. Zuerst zählt die Sicherheit. Wie Sie den Schaden melden, erfahren Sie von Ihrer Versicherung.
Erfassen Sie bekannte Tatsachen und klären Sie Unterschiede vor der Unterschrift. Bei unmittelbarer Gefahr oder Verletzten hat Hilfe Vorrang.
1. Ort und Zeit festhalten
Erfassen Sie tatsächliches Datum, Uhrzeit und Unfallort. Prüfen Sie Land, Straße und Ort vor dem Fortfahren: Der Ereignisort bestimmt das Dokumentmuster. Geben Sie Verletzte und Zeugen nur anhand bekannter Informationen an.
2. Fahrzeug A und B zuordnen
Vereinbaren Sie die Zuordnung und verwenden Sie sie durchgehend. Erfassen Sie Kennzeichen, Fahrzeug, Fahrer und Versicherungsnehmer getrennt. Fahrer und Vertragsinhaber können verschieden sein. Vergleichen Sie Vertragsnummern mit dem Versicherungsnachweis.
3. Umstände beschreiben
Erfassen Sie die Umstände je Fahrzeug. Beschreiben Sie Ihre Beobachtungen, Bewegungen und Fahrtrichtungen. Vermeiden Sie Schlussfolgerungen zur Schuld. Eine Skizze verdeutlicht Positionen; A und B müssen mit den übrigen Angaben übereinstimmen.
4. Beide Seiten prüfen
Die andere Person kann über Einladungslink oder QR-Code teilnehmen. Sie können auch ein Telefon gemeinsam benutzen. Lesen Sie beide Seiten zurück und markieren Sie Fehler in der Prüfphase. Klären Sie Unterschiede vor dem Unterzeichnen.
5. Die geprüfte Version unterschreiben
Prüfen Sie Namen, Kennzeichen, Versicherungsdaten, Ort, Umstände und Skizze nochmals. Jeder Teilnehmer soll die eigenen Angaben kontrollieren. Eine Unterschrift ersetzt keine Klärung noch strittiger Tatsachen.
6. Das PDF aufbewahren
Laden Sie das PDF herunter und prüfen Sie die Lesbarkeit. Bewahren Sie Ihre Kopie auf. Fragen Sie die Versicherung nach weiteren Nachweisen und dem Meldungsweg. Das Werkzeug reicht keine Schadenmeldung ein und versendet den Bericht nicht automatisch.
Das Unfallprotokoll in der Schweiz
Das Europäische Unfallprotokoll ist ein standardisiertes Formular für beide Parteien; es erhalten Sie laut TCS bei der Polizei oder Ihrer Versicherung. Das Nationale Versicherungsbüro hält fest, dass alle Beteiligten unterschreiben und dass die Unterschrift kein Haftungsanerkenntnis bedeutet. Jede Partei erhält eine Kopie des unterschriebenen Protokolls.
Wann die Polizei dazugehört
Laut TCS rufen Sie die Polizei, wenn jemand verletzt ist oder sich die Beteiligten nicht einig sind. Auch Zurich empfiehlt dies bei Verletzten oder wenn jemand das Protokoll nicht ausfüllen will. Bei reinen Sachschäden empfiehlt der TCS, die Schäden zu fotografieren und das Protokoll auszufüllen. Anschliessend melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
Rolle von Crashform
Crashform ist unabhängig und keine Versicherung, Behörde oder Meldestelle. Das Werkzeug erstellt das Protokoll als PDF, bestimmt aber nicht die Schuld und reicht nichts bei der Versicherung ein. Ob Ihre Versicherung das digitale Dokument akzeptiert oder das Papierformular verlangt, fragen Sie vorab bei ihr nach.
DEMO
Das Beispiel lesen
Im fiktiven Beispiel berühren sich zwei Fahrzeuge beim Einparken. Finden Sie A und B im PDF. Vergleichen Sie Namen, Kennzeichen, Datum und Ort mit der Beschreibung. Prüfen Sie anschließend, ob Skizze und Umstände zusammenpassen. Das DEMO enthält keine echten Unterschriften und ist nicht zur Einreichung bestimmt.
PDF-Beispiel ansehen ↗Vor der Unterschrift prüfen
- Kennzeichen und Fahrzeugdaten
- Versicherungsnachweis oder Vertragsnummer
- Führerschein und Kontaktdaten
- Datum, Uhrzeit und Unfallort
- Beschreibung, Skizze und mögliche Zeugen
Ein vorbereitetes Dokument ist noch keine Schadenmeldung. Crashform entscheidet nicht über Haftung und garantiert keine Annahme durch jede Versicherung.
Quellen und nächste Schritte
- TCS – Unfallprotokoll Europa
- Nationales Versicherungsbüro – European accident report
- Zurich – Europäisches Unfallprotokoll bestellen
Lokale Quellen am 13. Oktober 2026 eingesehen. Diese Anleitung beschreibt unser Werkzeug; sie ist keine Prüfung durch eine Versicherung. Folgen Sie den aktuellen Anweisungen Ihrer Versicherung und der zuständigen Stellen.
